Kalkulation Bürostundensätze
Vom einzelnen Mitarbeiter zum ganzen Büro: Jeder Mitarbeiter wird im Zuschlagsverfahren kalkuliert und in die Mitarbeiterliste übernommen, daraus ergeben sich Gemeinkostenfaktor und Stundensätze des Büros. Alle Eingabefelder sind anpassbar – auch die grau hinterlegten Vorgabewerte.
Art des Büros
Womit soll kalkuliert werden? Die Auswahl lässt sich jederzeit ändern; die Eingaben beider Varianten bleiben getrennt erhalten.
Grundlagen des Büros
Betriebszeiten des Büros. Sie dienen als Vorlage für die Arbeitszeiten neuer Mitarbeiter; jeder Mitarbeiter hat in „Mitarbeiter kalkulieren“ seine eigene Arbeitszeiterfassung.Arbeitszeiten des Büros und damit des Inhabers.
| Arbeitszeit | Ergebnis | ||
|---|---|---|---|
| Wochenarbeitszeit Summe der Wochentage | h | ||
| Arbeitstage je Woche | d | ||
| Stunden je Arbeitstag Durchschnitt; definiert den Arbeitstag: 1 AT | h | ||
| Bezahlte Arbeitstage je Jahr Bezahlte Arbeitstage je Jahr Alle Tage, für die Gehalt gezahlt wird bzw. die der Unternehmerlohn abdecken muss: Arbeitstage je Woche × 52 Wochen (5-Tage-Woche = 260 AT). Enthalten sind:
Abrechenbar sind nur die Projekttage. Die Kosten aller übrigen Tage trägt der Arbeitgeber bzw. Unternehmer; sie werden über den Stundensatz auf die Projektstunden umgelegt. 52 Wochen sind eine Näherung: Ein Jahr hat 260 bis 262 Werktage von Montag bis Freitag. Die Zahl der Feiertage hängt von Jahr und Bundesland ab; in Sachsen fallen 2026 acht Feiertage auf Montag bis Freitag. Arbeitstage je Woche × 52 | AT | ||
| Bezahlte Jahresarbeitsstunden | h |
| Position | AG-Anteil | Ergebnis | |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung, allgemeiner Beitrag 14,6 % gesamt, je zur Hälfte | % | ||
| Krankenversicherung, Zusatzbeitrag kassenindividuell, je zur Hälfte; 2026 Ø 2,9 % → 1,45 % | % | ||
| Pflegeversicherung Sachsen: AG 1,3 % (AN 2,3 %), übrige Länder je 1,8 %; Kinderlosenzuschlag trägt der AN allein | % | ||
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV Beiträge nur bis zu diesem Jahresentgelt; 2026: 69.750 € | € | ||
| AG-Anteil KV/PV bis zur Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | % |
| Position | AG-Anteil | Ergebnis | |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung 18,6 % gesamt, je zur Hälfte | % | ||
| Arbeitslosenversicherung 2,6 % gesamt, je zur Hälfte | % | ||
| Umlage U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit) nur Betriebe bis 30 Beschäftigte; Satz kassenabhängig, trägt der AG allein | % | ||
| Umlage U2 (Mutterschaft) Satz kassenabhängig, trägt der AG allein | % | ||
| Insolvenzgeldumlage 2026: 0,15 %, trägt der AG allein | % | ||
| Beitragsbemessungsgrenze RV/AV gilt auch für die Umlagen; 2026: 101.400 € | € | ||
| AG-Anteil RV/AV und Umlagen bis zur Beitragsbemessungsgrenze RV/AV | % |
| Position | AG-Anteil | Ergebnis | |
|---|---|---|---|
| Berufsgenossenschaft (VBG) laut Beitragsbescheid, auf das volle Entgelt, trägt der AG allein | % | ||
| AG-Anteil Unfallversicherung auf das volle Entgelt | % |
| Position | AG-Anteil | Ergebnis | |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung pauschal nur bei gesetzlich krankenversicherten Minijobbern | % | ||
| Rentenversicherung | % | ||
| Pauschsteuer | % | ||
| Umlage U1 Minijob-Zentrale | % | ||
| Umlage U2 Minijob-Zentrale | % | ||
| Minijob-Grenze je Monat; 2026: 603 € (Mindestlohn 13,90 €); Insolvenzgeldumlage und Berufsgenossenschaft aus den Reitern Renten-/Arbeitslosenversicherung bzw. Unfallversicherung | € | ||
| Pauschalabgaben Minijob zzgl. Berufsgenossenschaft | % |
| Position | Ergebnis | ||
|---|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | % | ||
| Renten-, Arbeitslosenversicherung, Umlagen | % | ||
| Unfallversicherung | % | ||
| Arbeitgeberanteil gesamt für Gehälter unterhalb beider Beitragsbemessungsgrenzen | % | ||
| Minijob: Pauschalabgaben zzgl. Berufsgenossenschaft | % |
Mitarbeiter kalkulieren
Mitarbeiterliste
Alle übernommenen Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen. Gleiche Funktionen mit gleichen Kosten über die Anzahl zusammenfassen, Teilzeit als Bruchteil (z. B. 0,5). „Bearbeiten“ lädt den Mitarbeiter zurück in Abschnitt 2.
Büro-Ergebnis
| Position | Betrag | ||
|---|---|---|---|
| Personen gesamt | |||
| Gehälter/ | € | ||
| Sozialabgaben und Vorsorge | € | ||
| Personalkosten | € | ||
| Sachkosten | € | ||
| Gesamtkosten | € | ||
| Zuschläge | € | ||
| Erforderlicher Betriebserlös | € |
| Position | Wert | ||
|---|---|---|---|
| Einzelkosten projektbezogene Gehälter (Gehalt × PZA) | € | ||
| Gemeinkostenfaktor Büro (Gkf) Betriebserlös ÷ Einzelkosten; gerechnet mit allen Nachkommastellen, angezeigt gerundet auf 2 |
| Mitarbeiter | Bürostundensatz | Einzelkalkulation | Projektstunden/ | Erlösanteil |
|---|---|---|---|---|
| Summe | ||||
| Ø Bürostundensatz Erlösanteile ÷ Projektstunden, zzgl. MwSt. | ||||
So wird gerechnet
Bürostundensatz = Jahresgehalt × Gkf ÷ bezahlte Jahresarbeitsstunden (Merkblatt 11 Baukammer Berlin). Er verteilt die Kosten der Mitarbeiter ohne Projektzeit (z. B. Sekretariat) und die Unterschiede in den Projektzeitanteilen auf alle Projektstunden des Büros. Die Einzelkalkulation zeigt zum Vergleich den Satz, den der Mitarbeiter für sich allein kostendeckend bräuchte.
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