GModG 2026: Neue Spielregeln für Heizungstausch und Neubau

Seit dem 29.07.2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz – offiziell als Erleichterung verkauft, tatsächlich aber weiterhin fest im Korsett der EU-Gebäuderichtlinie verankert. Wer 2026 noch handelt, sichert sich die besten Konditionen: 30 % Grundförderung, bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein gestaffelter Einkommensbonus von bis zu 40 % – in Summe bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Ab 2027 sinken diese Sätze planmäßig halbjährlich, und für den Austausch von Wärmepumpen, die bereits ab 2008 installiert wurden, entfällt die Förderung dann sogar vollständig.

Die Bundesingenieurkammer kritisiert, dem Gesetz fehle ein konsistenter Transformationspfad für Eigentümer und Planende – die komplexe Ausgestaltung erhöhe den Beratungsbedarf und das Risiko von Fehlinvestitionen.

Quelle

Einordnung:
Grundlage bleibt die 2024 verschärfte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive), die den nationalen Spielraum von vornherein eng absteckt. Für Eigentümer heißt das: Wer eine Modernisierung plant, sollte die aktuellen – noch vergleichsweise großzügigen – Konditionen zeitnah nutzen, bevor die Degression greift. Mit unserem neuen Fördermittel-Rechner ermitteln Sie in wenigen Minuten unverbindlich, mit welcher Förderhöhe Sie aktuell rechnen können.