Gebäudemodernisierungsgesetz 2026
Förderrechner
Luft/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen erfüllen die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ohne Zusatzaufwand. Tragen Sie Ihre Eckdaten ein — die mögliche Förderung wird sofort berechnet.
bis 80 %der förderfähigen Kosten für selbstnutzende Eigentümer
30 %Grundförderung 2026 – ab 2027 gestaffelt (15 % + 15 % EU-Bonus)
degressivFörderung sinkt seit 01.02.2027 halbjährlich
Ihre Förderung
Voraussichtlicher Fördergesamtbetrag
0 €
Grundförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Grundförderung–
Klimageschwindigkeitsbonus–
Einkommensbonus–
Förderquote (rechnerisch)–
Deckelung für selbstnutzende Eigentümer–
Angewendete Förderquote–
Förderfähige Kosten (max.)–
Anrechenbare Kosten–
Verbleibende Kosten–
Verbleibende Kosten sind über einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit finanzierbar.
Grundförderung für alle Antragsteller
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus (selbstnutzend)
16 %
Einkommensbonus (selbstnutzend)
40 %
Zeitverlauf: schrittweise Senkung der Förderung (1. Wohneinheit)
Die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit sinken ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 750 €, der Klimageschwindigkeitsbonus wird im gleichen Rhythmus um 4 Prozentpunkte abgesenkt, bis er ab 01.08.2028 bei 0 % liegt. Die hervorgehobene Zeile zeigt den Stand für Ihr gewähltes Antragsdatum.
| Gültig ab | Förderfähige Kosten (max., 1. WE) | Klimageschwindigkeitsbonus |
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten bei mehreren Wohneinheiten?
Für die erste Wohneinheit gilt der degressive Höchstbetrag aus der Tabelle oben. Für die zweite bis sechste Wohneinheit werden je 15.000 € angesetzt, ab der siebten Wohneinheit je 8.000 €. Die Höchstgrenze der förderfähigen gesamten Modernisierungsmaßnahmen (Heizung, Anlagentechnik, Gebäudehülle) liegt zusätzlich bei 120.000 € je Wohneinheit.
Alternative: steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Statt eines Zuschusses über die BEG EM können energetische Sanierungen über drei Kalenderjahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden: 20 % der förderfähigen Aufwendungen, maximal 200.000 €. Eine Doppelförderung aus Zuschuss und Steuerabsetzung ist ausgeschlossen — die Wahl sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Zusatzkredit und Zinsvorteil der KfW
Die KfW bietet einen mit dem Zuschuss kumulierbaren Ergänzungskredit zur Finanzierung der verbleibenden Kosten an, auch für Personen, die anderweitig keine Finanzierung erhalten würden. Bei einem Jahreshaushaltseinkommen bis 90.000 € wird zusätzlich ein Zinsvorteil gewährt.
Bestandsschutz und kommunale Wärmeplanung
Bestehende Heizungsanlagen genießen Bestandsschutz; eine Reparatur ist jederzeit erlaubt. Erst wenn eine Heizung ersetzt werden soll oder muss, gelten die aktuellen gesetzlichen und förderrechtlichen Bedingungen. Kommunen müssen zudem festlegen, wie künftig geheizt werden soll (Fernwärme, Wasserstoffnetz, dezentrale Wärmequellen) — ein Blick auf die kommunale Wärmeplanung lohnt sich vor der Entscheidung.
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auf Grundlage der Weishaupt-Übersicht „GModG — Regelungen und Fördermittel 2026" (Druck-Nr. 83219501, Juli 2026). Änderungen der gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen bleiben vorbehalten. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Energieberater oder direkt an die KfW (www.kfw.de).
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