Warum „nur der Kessel wird getauscht" zu kurz gedacht ist
Die häufige Aussage „Die vorhandenen Heizkörper können bleiben – nur der Wärmeerzeuger wird ausgetauscht" ist zu pauschal. Ob Bestandsheizkörper weiterverwendet werden können, hängt nicht vom Heizkörper allein ab, sondern vom Zusammenspiel aus Raumheizlast, Heizkörperleistung, Vorlauftemperatur und Spreizung.
Eine Wärmepumpe arbeitet besonders effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen von etwa 30 bis 35 °C. Bei modernen Heizkörpern sind häufig etwa 40 bis 50 °C Vorlauf noch wirtschaftlich nutzbar. In älteren, unsanierten Gebäuden können jedoch 50 bis 60 °C erforderlich sein. Höhere Vorlauftemperaturen sind bei bestimmten Wärmepumpen zwar möglich – moderne R290-Geräte erreichen teilweise 70 bis 75 °C –, allerdings mit höherem Stromverbrauch und schlechterer Effizienz.
Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Heizkörper grundsätzlich mit einer Wärmepumpe betrieben werden kann. Entscheidend ist, ob er bei der tatsächlich geplanten Vorlauftemperatur noch genügend Wärme abgibt.
Beispiel: Heizkörperleistung sinkt um fast 29 Prozent
Nehmen wir an, die bisherige Vorlauftemperatur lag bei 60 °C bei einer Spreizung von 15 K, für ein 15 Jahre altes Gas-Brennwertgerät. Die Soll-Raumtemperatur wird für diesen Wohnraum nach Norm mit 20 °C angesetzt.
Die Raumheizlast beträgt nach detaillierter Heizlastberechnung 984 W und wird mittels zwei Guss-Bestandsradiatoren gedeckt.
Nach Einbau der Wärmepumpe wird die System-Vorlauftemperatur auf 50 °C bei einer Spreizung von maximal 10 K eingestellt. Die Sollraumtemperatur von 20 °C kann ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr gedeckt werden, da sich die Wärmeleistung der beiden Radiatoren auf insgesamt 700 W reduziert.
Das bedeutet:
4 Erforderliche Heizleistung: 984 W
4 Verfügbare Heizkörperleistung: 700 W
4 Unterdeckung: 284 W
4 Relative Unterdeckung: fast 29 Prozent
Die Raumtemperatur von 20 °C kann unter diesen Randbedingungen ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr sichergestellt werden.
Das Beispiel zeigt: Bereits eine Absenkung der Vorlauftemperatur von 60 auf 50 °C kann bei bestehenden Heizkörpern einen erheblichen Leistungsverlust verursachen. Der Heizkörper wird dadurch nicht „schlechter", aber seine Wärmeabgabe sinkt deutlich, weil sie von der mittleren Heizwassertemperatur gegenüber der Raumtemperatur abhängt.
Vorlauftemperatur und Spreizung nicht verwechseln
Bei der Planung müssen zwei Werte getrennt betrachtet werden:
4 Vorlauftemperatur: Temperatur des Heizwassers, das zur Heizung geführt wird
4 Spreizung: Differenz zwischen Vorlauf- und Rücklauftemperatur
Beispiele:
4 35/30 °C entspricht einer Spreizung von 5 K
4 50/40 °C entspricht einer Spreizung von 10 K
4 60/45 °C entspricht einer Spreizung von 15 K
Als grobe Orientierung gelten:
| Heizsystem | Typischer Vorlauf/Rücklauf | Typische Spreizung |
|---|---|---|
| Fußbodenheizung | etwa 30–35/25–30 °C | ca. 3–7 K |
| Wand- oder Deckenheizung | etwa 30–40/25–35 °C | ca. 5 K |
| Moderne Heizkörper | etwa 40–50/30–40 °C | ca. 5–10 K |
|
Ältere Heizkörper im |
etwa 50–60/40–50 °C | ca. 10 K |
Eine dauerhaft sehr große Spreizung – beispielsweise über 10 bis 15 K im Heizkreis – kann auf einen zu geringen Volumenstrom, eine falsch eingestellte Umwälzpumpe, Luft im System oder einen fehlenden hydraulischen Abgleich hindeuten. Eine besonders kleine Spreizung ist jedoch ebenfalls nicht automatisch optimal, weil dafür meist ein höherer Volumenstrom erforderlich ist.
Der Gebäudebestand ist entscheidend
In Deutschland gibt es keinen einheitlichen amtlichen Prozentsatz für „unsanierte Wohngebäude", weil der Begriff unterschiedlich definiert wird. Je nach Datensatz und Definition ergibt sich jedoch ein deutliches Sanierungs- und Anpassungspotenzial:
4 Rund 36 Prozent der untersuchten Wohngebäude wurden als unsaniert eingestuft. Dabei war keine der betrachteten energetischen Maßnahmen – etwa Fensteraustausch, Dämmung oder Heizungserneuerung – durchgeführt worden.
4 Etwa 60 Prozent der Wohngebäude wurden vor 1978 errichtet, also vor beziehungsweise um die Einführung erster Wärmeschutzanforderungen. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Gebäude unsaniert sind, zeigt aber das hohe Potenzial für energetische Verbesserungen.
4 Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser liegen Schätzungen zufolge etwa 68 Prozent in den Energieeffizienzklassen E bis H. Auch das ist nicht gleichbedeutend mit „unsaniert", beschreibt aber einen energetisch häufig anspruchsvollen Gebäudebestand.
4 Schätzungen von etwa 24 Millionen sanierungsbedürftigen Wohngebäuden lassen sich nicht ohne Weiteres in einen exakten Prozentsatz umrechnen, weil Definitionen und Zählweisen voneinander abweichen.
Vereinfacht gesagt: Der Anteil vollständig unsanierter Gebäude liegt wahrscheinlich in der Größenordnung von etwa einem Drittel. Betrachtet man Gebäude mit erheblichem energetischem Sanierungsbedarf, ist der Anteil deutlich höher – vermutlich mehr als die Hälfte des Bestands. Gerade in solchen Gebäuden kann ein bloßer Austausch des Wärmeerzeugers problematisch sein.
Was muss vor dem Austausch geprüft werden?
Vor der Entscheidung „nur Wärmeerzeuger tauschen" sollte für jeden Raum geprüft werden:
- Wie hoch ist die tatsächliche Heizlast?
- Welche Leistung erbringen die vorhandenen Heizkörper bei der geplanten Vorlauf- und Rücklauftemperatur?
- Welche Vorlauftemperatur wird an einem kalten Auslegungstag tatsächlich benötigt?
- Ist der hydraulische Abgleich korrekt durchgeführt?
- Reicht der vorhandene Volumenstrom aus?
- Müssen einzelne Heizkörper vergrößert oder ersetzt werden?
- Ist eine Dämmung wirtschaftlich sinnvoller oder ergänzend erforderlich?
- Passt die geplante Wärmepumpe zu den notwendigen Temperaturen und zum Wärmeverteilsystem?
Dabei müssen nicht zwangsläufig alle Heizkörper ausgetauscht werden. Häufig reicht es, einzelne unterdimensionierte Heizkörper gezielt zu ersetzen. Möglich sind beispielsweise größere Plattenheizkörper, zusätzliche Heizflächen oder Niedertemperatur-Heizkörper. Auch eine Verbesserung der Gebäudehülle kann die Heizlast senken.
Fazit
Bestandsheizkörper können nach dem Austausch eines Gas-, Öl- oder Holzkessels durch eine Wärmepumpe weiterverwendet werden – aber nicht automatisch und nicht ohne Nachweis.
Die Aussage „Nur der Wärmeerzeuger wird ersetzt" ist nur dann fachlich belastbar, wenn die vorhandenen Heizkörper auch bei der geplanten Wärmepumpen-Vorlauftemperatur die Raumheizlast decken.
Das Rechenbeispiel macht die Problematik deutlich: Bei einer Heizlast von 984 W sinkt die Leistung zweier Gussradiatoren bei der Umstellung von 60 °C Vorlauf und 15 K Spreizung auf 50 °C Vorlauf und maximal 10 K Spreizung auf etwa 700 W. Es entsteht eine Unterdeckung von fast 29 Prozent.
Die richtige Reihenfolge lautet daher:
Heizlast berechnen, Heizkörperleistung bei Wärmepumpenbedingungen prüfen, hydraulischen Abgleich durchführen – und erst danach entscheiden, ob wirklich nur der Wärmeerzeuger ersetzt werden kann.



