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Gliederheizkörper und Plattenheizkörper
Berechnung der Heizleistung nach TGL 26751, 26752-01 und 26753

Wählen Sie Ausführung und Gliedabmaße, tragen Sie die Auslegungstemperaturen ein — Heizleistung, Gesamtlänge und Wasserinhalt werden sofort berechnet.

TGL 26752/01Fachbereichstandard, Juli 1982, verbindlich ab 1.3.1983
SR · KR · RR · BR · SB · PHKGußeisen- und Stahlblech-Gliederheizkörper sowie Plattenheizkörper (TGL 26751)
TGL 26752/03Nippel und Stopfen, maßgeblich für die Gesamtlänge
1 · Ausführung
  • Gliederheizkörper BR (Bauart, TGL 26752 Bl. 1, 1971–1976)
  • Gliederheizkörper SR (Säulenausführung)
  • Gliederheizkörper KR (Konvektorausführung)
  • Gliederheizkörper RR (Säulenausf. m. aufgesetzter Rippe)
  • Gliederheizkörper aus Stahlblech (TGL 26753 Bl. 1, 1971)
  • Plattenheizkörper PHK (TGL 26751, Nov. 1985)
Skizze folgt
2 · Gliedabmaße
Für diese Ausführung sind noch keine Normdaten hinterlegt.
2 · Plattenabmaße
Für diese Kombination ist keine Baulänge genormt.
3 · Auslegungsrandbedingungen
4 · Stückzahl

Ihr Ergebnis

Heizleistung gesamt
–
Δtm–
Wärmeabgabe je Glied–
Heizfläche gesamt (min.)–
Gesamtlänge–
Wasserinhalt gesamt–
Gesamtgewicht (ohne Wasserinhalt)–
Bezeichnung–
Längenzuschlag 2 × 15 mm nach TGL 26752/03 bereits berücksichtigt. Angaben ohne Gewähr.
Δtm muss größer als 0 K sein — bei diesen Temperaturen ist keine Wärmeabgabe berechenbar.

Zusammenstellung

Heizkörper Randbedingungen Wärmeleistung
Summe 0 W

© Ingenieurbüro Kotlar, Reinsdorf · www.ib-kotlar.de — Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Herkunft der Werte je Ausgabe

SR 350/160, SR 500/220, SR 500/160 und KR 500/160: unverändert in allen Ausgaben seit Einführung (SR 500/110 seit Ausg. 1971, gestrichen mit Ausg. 1986 — hier trotzdem als historischer Bestand hinterlegt). SR 900/160 (h₂ = 980 mm, weiterhin Baulänge 80 mm): aus TGL 26752 Bl. 1, Ausg. Juni 1971; C wie bei BR aus Q60K zurückgerechnet, da diese Ausgabe noch keine Tabelle-3-Konstante führte; entfällt ab Ausg. 1982 vollständig. RR 500/160: neu eingeführt mit Ausg. 1986. Bauart BR (350/160, 500/160, 500/220, 900/160, Baulänge 60 mm statt 80 mm): aus TGL 26752 Bl. 1, Ausg. Juni 1971; 350/160, 500/160 und 500/220 nur bis Ende 1974 hergestellt, 900/160 taucht noch in Ausg. Oktober 1976 auf (mit identischen Kennwerten) und entfällt ab Ausg. 1982 vollständig. Die älteste vorliegende Ausgabe TGL 0-4720 (Juli 1962) verwendet ein eigenes Maßsystem ohne SR/KR/BR-Bezeichnung und ohne Wärmeabgabe-Kennwerte (nur Heizfläche je Bautiefe 100/150/160/200 mm bei h₁ = 350/500/600/1000 mm) — sie ist damit für die Heizleistungsberechnung nicht auswertbar und wurde nicht in die Auswahl übernommen.

Stahlblech-Ausführung (SB) ist keine Bauart von TGL 26752, sondern ein eigenständiges Erzeugnis nach TGL 26753 Bl. 1 (Dezember 1971, verbindlich bis 1.7.1984, ersatzlos aufgehoben): Werkstoff Stahlblech 1,25 mm, Außenränder und Blöcke geschweißt, Nabenabstand h₁ = 500 mm, h₂ = 600 mm, Baulänge 45 mm ± 2 mm je Glied, geliefert in nicht zerlegbaren Blöcken zu 3 oder 5 Gliedern. Nur eine Druckstufe (max. 4 kp/cm² ≈ 3,9 bar bei 110 °C) statt N/H — das Feld Druckart ist hier deaktiviert. Die Norm nennt nur die Nennheizleistung bei Δtm = 60 K (in kcal/h); die Konstante C ist daraus zurückgerechnet, ohne Kreuzprüfung mit einem 80-K-Wert (im Gegensatz zu BR und SR 900/160, wo ein zweiter Stützpunkt vorlag) — hier also mit größerer Unsicherheit behaftet. Die Bezeichnung folgt dem abweichenden Schema der Norm: „Gliederheizkörper h₁-t-n TGL 26753" (Bindestriche statt Schrägstriche, ohne H/N-Kennbuchstaben). Für das Zubehör verweist TGL 26753 auf TGL 3038 (Gewindenippel) und TGL 3040 (Reduziernippel und Stopfen); beide sind laut den Hinweisen in TGL 26752/03 (Ausg. 1979) in diesem aufgegangen ("Ersatz für TGL 3040 Ausg. 6.58"), sodass für SB in Gesamtlänge und Gesamtgewicht dieselben Zuschläge angesetzt werden wie bei den Gußeisen-Bauarten (Dichtungsring 0,5 mm je Verbindungsstelle nach TGL 103-1157, 2 × 15 mm sowie die Zubehörgewichte nach TGL 26752/03).

Dichtungsringe (TGL 103-1157, Oktober 1962; Maße unverändert in TGL 26752/02, Abschnitt 4.2) gab es ursprünglich in zwei Ausführungen: A (Karton, bis 100 °C / 25 m WS) und B (lt 80 nach TGL 3424, bis 140 °C / 60 m WS bzw. 4 at Sattdampf); TGL 26752/02 verlangt ab 1974 einheitlich Werkstoff lt H nach TGL 3424. Beide Ausführungen haben identische Abmessungen (Außendurchmesser 60 mm, Innendurchmesser 42 mm, Dicke 0,5 mm ± 0,1 mm) — die für die Gesamtlänge angesetzten 0,5 mm gelten damit unverändert über alle Ausgaben.

Plattenheizkörper, historische Größen: Zusätzlich zu den Baulängen und Bauhöhen der aktuell gültigen Ausg. 1985 sind bei E und D alle Kombinationen aus TGL 26751 (Dez. 1971), Tabelle 2 „Wasserinhalte und Massen" ergänzt, für die dort ein Wert steht — bei h₁ = 390 mm sind das 533, 600, 667(*), 800, 933, 1200, 1467, 1600, 1800, 2000 mm, bei h₁ = 590 mm das volle Raster 533–2000 mm in allen Zwischenschritten, bei h₁ = 990 mm ebenfalls das volle Raster 533–2000 mm. Die Bauhöhe 990 mm wurde mit Ausg. 1982 ersatzlos gestrichen und ist seither nicht mehr Teil des gültigen Sortiments. Wasserinhalt und Masse stammen direkt aus dieser Tabelle (zweireihig: doppelter Wasserinhalt der einreihigen Ausführung, laut dortiger Fußnote); für Baulängen, die auch in der aktuell gültigen Norm vorkommen, bleiben die dortigen (neueren, meist etwas leichteren) Wasserinhalt-/Massewerte maßgeblich. Wärmeleistung bei 60 K: wo direkt aus TGL 26751/03 „Modell G" (März 1976) oder der aktuellen Norm bekannt, wird dieser Wert übernommen; für die verbleibenden Baulängen (v. a. bei h₁ = 990 mm) linear zwischen den nächstgelegenen bekannten Baulängen derselben Bauart/Bauhöhe interpoliert (außerhalb des bekannten Bereichs mit der Steigung des jeweils äußersten Abschnitts extrapoliert) — diese Werte sind rechnerisch angenähert, nicht direkt aus einer Norm zitiert. Der Heizflächenexponent für h₁ = 990 mm ist nicht überliefert (Ausg. 1976 rechnete noch mit Korrekturfaktor-Tabellen statt Exponentformel) und wurde mit 1,3 angenommen, in Anlehnung an die übrigen Typen. Die Heizfläche ist für keine dieser historischen bzw. interpolierten Größen überliefert und wird als „keine Angabe" ausgewiesen statt geschätzt.

(*) 667 mm bei h₁ = 390 mm ist nur in der aktuell gültigen Norm (1985) belegt, nicht in der Ausg. 1971 — dort war diese Kombination nicht im Sortiment, wird hier aber als aktuell gültige Größe geführt.

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auf Grundlage von TGL 26751 (Ausg. 1971, 1976, 1982, 1985), TGL 26752/01 (Ausg. 1971, 1976, 1982, 1986), TGL 26752 Bl. 1 (1971), TGL 0-4720 (1962), TGL 26752/02 (1974), TGL 26752/03 (1979), TGL 103-1157 (1962) und TGL 26753 Bl. 1 (1971).

© Ingenieurbüro Kotlar, Reinsdorf · www.ib-kotlar.de

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